BFSG

Barrierefreie Website erstellen – was das BFSG für Sie bedeutet

Eine barrierefreie Website zu erstellen wird ab dem 28. Juni 2025 für viele Unternehmen verpflichtend. Hintergrund ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), mit dem Deutschland die EU-Richtlinie 2019/882 umsetzt. Ziel: Digitale Produkte und Dienstleistungen sollen für alle Menschen nutzbar sein – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.

Websites, Apps, Kundenportale und digitale Schnittstellen müssen künftig barrierefrei gestaltet sein – auf Basis der international anerkannten WCAG 2.1 AA-Standards.

 Wen betrifft das BFSG?

Das Gesetz gilt insbesondere für:

  • Dienstleister im privaten Sektor, z. B. Banken, Versicherungen, E-Commerce-Plattformen, Mobilitätsanbieter und Energieversorger

  • Hersteller und Vertreiber von Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkartenautomaten, Geldautomaten)

  • Unternehmen mit digitalen Schnittstellen zu Endkund:innen (z. B. Webshops, Kundenportale, Online-Buchungssysteme)

Ausnahmen gelten derzeit für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz – diese sind jedoch nicht automatisch dauerhaft befreit.

Was bedeutet „barrierefrei“ im digitalen Raum?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – digitale Angebote selbstständig nutzen können. Das betrifft unter anderem:

  • Screenreader-Kompatibilität

  • Tastaturbedienbarkeit

  • ausreichende Farbkontraste

  • verständliche Inhalte und Struktur

  • Fehlermeldungen und Formularhilfen

Die Einhaltung dieser Anforderungen wird durch die WCAG 2.1 AA konkretisiert und ist damit technisch messbar und überprüfbar.

Unser Angebot: Barrierefreie Website erstellen – Schritt für Schritt

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website rechtzeitig BFSG-konform zu machen – Schritt für Schritt:

  1. Website-Check auf BFSG / WCAG 2.1 AA-Konformität
    Wir analysieren Ihre bestehende Website automatisiert und manuell und erstellen einen umfassenden Prüfbericht.

  2. Detaillierte Beschreibung aller Abweichungen
    Sie erhalten eine klare, priorisierte Liste aller offenen Punkte – inklusive Handlungsempfehlungen, Screenshots und konkreten Umsetzungswegen.

  3. Begleitung bei der Umsetzung oder komplette Implementierung
    Ob Sie eine eigene Agentur haben oder wir für Sie umsetzen sollen – wir unterstützen Sie flexibel und lösungsorientiert.

  4. Dokumentation & Feedbackstelle gemäß BFSG-Vorgaben
    Wir helfen bei der rechtssicheren Ausgestaltung der geforderten Feedback-Mechanismen und Maßnahmen-Dokumentation.

 

Fristen, Risiken und Chancen

Ab Juni 2025 drohen bei Verstößen Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsschäden. Gleichzeitig ist Barrierefreiheit ein Qualitätsmerkmal, das Nutzbarkeit, Reichweite und Suchmaschinenranking verbessern kann.

Nutzen Sie die gesetzliche Anforderung als Chance für bessere Nutzerfreundlichkeit, mehr Reichweite und echte Inklusion.

Jetzt handeln – wir machen Sie bereit.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch oder starten Sie direkt mit einem BFSG-Readiness-Check.